So entstehen Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag)

Das Verpflichtungsgeschäft

Mit einem Kaufvertrag erfolgt durch Antrag und Annahme ein Verpflichtungsgeschäft.
Mit der Verpflichtung der beiden Vertragspartner, den Vertrag zu erfüllen, entsteht das Erfüllungsgeschäft.

Leistung des Verkäufers:

  • die Ware zur rechten Zeit, am richtigen Ort, in der richtigen Art und weise liefern und übereignen
  • den Kaufpreis annehmen

Leistung des Käufers:

  • die ordnungsgemäß gelieferte Ware annehmen und prüfen
  • den Kaufpreis vereinbarungsgemäß bezahlen

Die Bilanz || …Inventur/Inventar/Bilanz

Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden / Kapital (Passiva). Grundlage für die Aufstellung der Bilanz ist das Inventar.

Erstellung der Bilanz gemäß § 266 HGB aus dem Schlussbilanzkonto (SBK), Abschluss der Kapitalgesellschaften:

Jahresabschluss:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang

Lagebericht (bei Personengesellschaften nicht unbedingt erforderlich):

  • Gesellschaftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft
  • eventuell Vorgänge von besonderer Bedeutung, voraussichtliche Entwicklung, Forschung

Die Bilanz muss klar und übersichtlich gegliedert sein (§ 243 [2] HGB). Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten sind gesondert auszuweisen und aufzugliedern (§§ 247, 266 HGB).

Das Inventar || …Inventur/Inventar/Bilanz

Die mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem besonderen Bestandsverzeichnis, dem sogenannten Inventar zusammengefasst.

Inhalt:

  • Art
  • Menge
  • Einzelwerte
  • Gesamtwerte gleichartiger Vermögensteile / Schulden

Gliederung:

  1. Vermögen
    1. Anlagevermögen
      (Grundstücke und Bauten, Technische Anlage und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
    2. Umlaufvermögen
      (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Fertige und unfertige Erzeugnisse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand, Bankguthaben)
  2. Schulden
  3. Errechnung des Reinvermögens (Eigenkapital)

Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz

Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).

Inventurverfahren:

  1. nach Art der Aufnahme:
    - körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
    - Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern
  2. nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
    - Stichtaginventur am Bilanzstichtag
    - zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag

Inventurzeitpunkte:

  • Beginn oder bei Übernahme des Betriebes
  • Zum Schluss jedes Geschäftsjahres
  • Auflösung oder Veräußerung des Betriebes

Inventurgegenstand:
Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.

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Inhalt ist und bleibt der selbe ;)