Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz
Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).
Inventurverfahren:
- nach Art der Aufnahme:
- körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
- Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern - nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
- Stichtaginventur am Bilanzstichtag
- zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag
Inventurzeitpunkte:
- Beginn oder bei Übernahme des Betriebes
- Zum Schluss jedes Geschäftsjahres
- Auflösung oder Veräußerung des Betriebes
Inventurgegenstand:
Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.
Juni 30th, 2008 at 12:41
[...] mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem [...]