Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz

Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).

Inventurverfahren:

  1. nach Art der Aufnahme:
    - körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
    - Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern
  2. nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
    - Stichtaginventur am Bilanzstichtag
    - zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag

Inventurzeitpunkte:

  • Beginn oder bei Übernahme des Betriebes
  • Zum Schluss jedes Geschäftsjahres
  • Auflösung oder Veräußerung des Betriebes

Inventurgegenstand:
Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.

One Response to “Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz”

  1. Das Inventar || …Inventur/Inventar/Bilanz | itsystemkaufleute.de Says:

    [...] mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem [...]

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