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Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz

  • Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).

    Inventurverfahren:

    1. nach Art der Aufnahme:
      - körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
      - Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern
    2. nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
      - Stichtaginventur am Bilanzstichtag
      - zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag

    Inventurzeitpunkte:

    • Beginn oder bei Übernahme des Betriebes
    • Zum Schluss jedes Geschäftsjahres
    • Auflösung oder Veräußerung des Betriebes

    Inventurgegenstand:
    Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.

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