Kleine Pause zur Weihnachtszeit

Zunächst einmal wollen wir euch allen natürlich frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009 wünschen. Wir wollen die Zeit nutzen um im Hintergrund ein wenig an diesem Projekt zu werkeln und evtl die ein oder andere Sache umzustrukturieren. Auch wird wieder überlegt ob ein Forum Sinn machen könnte. Da beim letzten Anlauf das Forum aber nicht so viel User gefunden hat haben wir die Idee verworfen – jetzt sind die Besucherzahlen aber deutlich gestiegen und deshalb werden wir warscheinlich noch einmal eine Umfrage diesbezüglich starten.

Es sei noch gesagt, dass sich dieses Projekt privat und teils durch Werbeeinnahmen finanziert. Es wird viel Zeit für die Inhalte, welche alle exklusiv verfasst werden aufgebracht. Vielleicht ist der ein oder andere Leser an einer Arbeit als Co-Autor interessiert. Wir würden uns jedenfalls sehr freuen, ein wenig Verstärkung zu bekommen.

Da nun überall die Ferien starten, erwarten wir für die Zeit bis mitte Januar keine großen Besucheranstürme mehr, weshalb wir uns diese Pause gönnen und dafür ein wenig an der Performance der Seite arbeiten.

Nochmals frohe Weihnachten und eine frohes neues Jahr 2009 – auf ein Wiedersehen in alter frische ;)

Pagerank (PR) auf verschiedenen Datencentern abfragen

Dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an Webmaster, SEO’s und Newbies in diesen Bereichen. Welche Rolle der Pagerank spielt, möchten wir an dieser Stelle nicht ausführen, dazu empfehlen wir das Abakus Forum zu besuchen ;).

Da ja warscheinlich sehr bald wieder ein Pagerank Update ansteht, will ich euch einen Linktipp geben, wo ihr diverse Google Datencenter nach dem Pagerank abfragen könnt.

Pagerank Datencenter Abfrage

Um den Pagerank unterschiedlichster Datencenter abzufragen hat database-search.com ein super Tool entwickelt. DataCenter Pagerank Check

Weitere Links zum Thema Pagerank:

Zustandekommen eines Vertrages durch Antrag und Annahme

Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (z.B. Verkäufer – Käufer) zustande, die in der Absicht abgegeben werden, einen bestimmten rechtlichen Erfolg zu erzielen.

1. Willenserklärung: Vertragsantrag
2. Willenserklärung: Vertragsannahme

Der Vertrag basiert auf einem Schuldverhältnis. Die Vertragspartner werden dabei zur Erfüllung der versprochenen Leistung verpflichtet (Verpflichtungsgeschäft).
Das Schuldverhältnis erlischt erst dann, wenn die Vertragspartner die jeweils geschuldete Leistung erbringen (Erfüllungsgeschäft).

Der Antrag

  • Der Antrag muss an eine bestimmte Person gerichtet sein.
  • Der Antrag muss so formuliert sein, dass die Annahme durch ein bloßes “Ja” zustande kommen kann.
  • Ein rechtlicher Bindungswille des Antragstellers muss gegeben sein (§§ 145 ff. BGB).

Die Annahme

  • Die Annahme muss sofort bzw. in angemessener Zeit erfolgen.
    Bei einem Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, gilt das Schweigen auf einen solchen Antrag als Annahme (§ 362 HGB).
  • Eine abgeänderte oder verspätete Annahme gilt als neuer Antrag (§§ 130, 145 ff., 150 BGB)

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar und wann nichtig?

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es so schwere Mängel aufweist, dass das Gesetz ihm von Anfang an keinerlei Rechtskraft zubilligt.

  • Geschäftsunfähigkeit nach § 105 BGB
  • Scherzgeschäft nach § 118 BGB
  • Scheingeschäft nach § 117 BGB
  • Formmangel nach § 125 BGB
  • Gesetzliches Verbot nach § 138 BGB
  • Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Eine Willenserklärung/Rechtsgeschäft ist anfechtbar, wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhaltes nicht abgeben wollte, das heißt, sein wirklicher Wille ein anderer war.

  • Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschafts-, Übermittlungsirrtum (§§ 119, 120 BGB)
    Anfechtung unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums
    Beispiel: Die Einkaufsabteilung eines Betriebes schreibt die Bestellmenge von 1000 statt 100 Kugelschreiber in eine Bestellung. (Hier handelt der Verkäufer oft aus Kulanz)
  • Arglistige Täuschung (§§ 123, 124 BGB)
    Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung
    Beispiel: Kauf eines Gebrauchtwagens, der laut Aussage des Verkäufers unfallfrei sein soll. Später stellt sich heraus, dass der Wagen einen Totalschaden hatte und der Käufer vom Verkäufer belogen worden war.
  • Widerrechtliche Drohung (§§ 123, 124 BGB)
    Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage.

Merke:

Ein Rechtsgeschäft ist nach Anfechtung rückwirkend nichtig.
Nicht anfechtbar ist zum Beispiel: Motivirrtum.

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