2 Jahre krank, dann ist der Job weg
Kranke Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Jahren nicht wieder gesund werden, müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Zumindest in kleinen und mittleren Unternehmen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel (Az. 2 AZR 431/98). Die Richter: Die Kündigung ist zulässig, wenn die betrieblichen Belastungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.