Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz
Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB). Inventurverfahren: nach Art der Aufnahme: – körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen – Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern nach dem Zeitpunkt der Aufnahme: – Stichtaginventur am Bilanzstichtag – zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag […]