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Übertragung von Vollmachten – Die Handlungsvollmacht
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Sie kann vom Geschäftsinhaber oder seinem Prokuristen erteilt werden. Im Gegensatz zur Prokura kann die Handlungsvollmacht auch konkludent erteilt werden. Die Handlungsvollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen.
Umfang: ermächtigt zu Rechtsgeschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt
Erteilung: schriftlich, mündlich, stillschweigend
Arten der Handlungsvollmacht:
- allgemeine Handlungsvollmacht (alle gewöhnlichen Geschäfte eines Betriebes)
- Artvollmacht (eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften)
- Einzelvollmacht (Ausführung einzelner Rechtsgeschäfte)
Unterschrift: in Vertretung (i.V.), im Auftrag (i.A.)
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