Übertragung von Vollmachten – Die Handlungsvollmacht

Sie kann vom Geschäftsinhaber oder seinem Prokuristen erteilt werden. Im Gegensatz zur Prokura kann die Handlungsvollmacht auch konkludent erteilt werden. Die Handlungsvollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen.

Umfang: ermächtigt zu Rechtsgeschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt

Erteilung: schriftlich, mündlich, stillschweigend

Arten der Handlungsvollmacht:

  • allgemeine Handlungsvollmacht (alle gewöhnlichen Geschäfte eines Betriebes)
  • Artvollmacht (eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften)
  • Einzelvollmacht (Ausführung einzelner Rechtsgeschäfte)

Unterschrift: in Vertretung (i.V.), im Auftrag (i.A.)

Weiterführende Informationen:

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