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Finanzfunktionen [Zinseszins, Ratentilgung, Annuitätentilgung etc..]

  • Einfache Verzinsung

    Zinsen, das ist der Betrag, der für das zur Verfügung gestellte Kapital zu zahlen ist. Sie sind abhängig von Kapital, Zinssatz und Länge des Zinszeitraumes (Laufzeit).

    Ihr Wert ergibt sich aus folgender Formel:

    Zinsen = Kapital × Tage × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365

    Zinseszins

    Werden die zu Beginn oder am Ende einer Periode fälligen Zinsen dem Kapital zugeschlagen und vom Fälligkeitszeitpunkt an mitverzinst, dann spricht man von Zinseszinsen.

    Kapital = Anfangskapital × (1 + Zinssatz ÷ 100 ÷ m)m × n, wobei 1/m der Teil eines Jahres und n die Anzahl der Jahre darstellt.

    Unterjährige Verzinsung

    Werden die Zinsen auch nach Zeitintervallen gutgeschrieben, die kleiner als ein Jahr sind, und dann mitverzinst, so spricht man von unterjähriger Verzinsung.

    Ratentilgung

    Gleichbleibende Tilgungsrate, Ratentilgung nennt man die Bedienung eines Darlehens mit festgeschriebener jährlicher Tilgungsrate, die sich ganz einfach als Quotient aus

    Tilgungsrate = Darlehenssumme ÷ Laufzeit

    ergibt.

    Annuitätentilgung

    Annuitätentilgung ist die Bedienung eines Darlehens mit gleichbleibenden Annuitäten (gleichbleibender Jahresbelastung). Dies stellt die häufigste Regelung bei der Vergabe von Darlehen dar. Der Gesetzgeber verlangt einen mindestens 1 %-igen Tilgungssatz in der ersten Annuität. Die Bequemlichkeit der gleichmäßigen Zahlungen erkauft der Kreditnehmer mit einer meist zweistelligen prozentualen Steigerung der insgesamt gezahlten Zinsen.

    siehe auch:
    Wie berechnet man den Zinssatz bei einer Annuitätentilgung, wenn Anfangsbetrag, Annuität und Laufzeit bekannt sind?

    Zinsformeln

    Kapital = Zinsen × 100 × 365 ÷ Zinstage ÷ Prozentsatz
    Zinssatz = Zinsen × 100 × 365 ÷ Kapital ÷ Prozentsatz
    Zinsen = Kapital × Tage × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365
    Zinstage = Zinsen × 100 × 365 ÷ Kapital ÷ Zinssatz

    Effektiver Zinssatz (kaufmännisch) = (Finanzierungskosten + Zinsen) ÷ ausgezahlter Betrag ÷ Laufzeit

    Bei der deutschen Zinsformel wird oft nur mit 360 Tagen pro Jahr gerechnet.

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