Unterschied bzw. Definition – Lastenheft & Pflichtenheft

Oft taucht die Frage auf, was denn eigentlich der genaue Unterschied zwischen einem Lastenheft und einem Pflichtenheft sei. Hier wollen wir einmal genauer darauf eingehen.

Lastenheft

Grundsätzlich sei gesagt: ” Das Lastenheft gehört dem Auftraggeber “.

Gemäß DIN 69905 (Begriffe der Projektabwicklung) beschreibt das Lastenheft die „vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages“.

Pflichtenheft

Das Gegenstück zum Lastenheft ist das Pflichtenheft und gehört dem Auftragnehmer.

Laut DIN 69905 umfasst das Pflichtenheft die „vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenhefts“.

Man kann also sagen, dass der Auftraggeber im Lastenheft seine Anforderungen an das Projekt stellt und der Auftragnehmer im Pflichtenheft angibt, in wie weit dieses realisierbar ist.

Als Quelle hierzu diente das Wikipedia

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