Pflichtversicherungen – gesetzliche Sozialversicherungen

Im Sinne der Lohnabrechnung behandelt man natürlich auch das Thema Sozialversicherungen. Jeder Arbeitnehmer in der BRD muss diese Sozialversicherungsabgaben neben den gesetzlichen Abzügen von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag leisten.

Träger der Sozialversicherung sind nicht staatliche Behörden, sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Sozialversicherungen sind in Sparten gegliedert, z. B. in Deutschland:

  • gesetzliche Rentenversicherung (RV)
  • gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (AV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Pflegeversicherung (PV)

Ein Zweck der Sozialversicherung ist es, Personen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden, besteht in der Regel Versicherungspflicht. (Deutsches Sozialsystem)

Quelle: Wikipedia

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