Bewerbung: Regeln für den Endspurt
Für die Last-Minute-Stellensuche gelten etwas andere Regeln als für normale Bewerbungen. Wichtig sind Phantasie und eine kleine Portion Frechheit, z.B. bei Kurzbewerbungen per Telefon.
1. Regel: Berufwahl noch einmal prüfen:
Läßt sich die Berufwahl ausweiten? Viele Berufe, z.B. im Metallbereich, haben in den ersten beiden Ausbildungsjahren dieselben oder sehr ähnliche Lerninhalte. Je breiter die Auswahl, desto besser die Chancen.
2. Regel: Frühzeitig zum Arbeitsamt:
Allen Jugendlichen, die am 30. September noch keinen Ausbildungsplatz haben, soll eine möglichst wohnortnahe Ausbildung im gewünschten Berufsfeld angeboten werden – wen das Versprechen aus dem Bündnis für Arbeit eingelöst wird, geht es buchstäblich um die Wurst: Die ersten bekommen normale Ausbildungsplätze, die letzten münden in staatlich geförderte Maßnahmen. Daher nicht auf Post vom Arbeitsamt warten, sondern im September möglichst oft selbst zum Arbeitsamt gehen und sich in Erinnerung bringen.
3. Regel: Absagen noch einmal abklopfen:
Nut Mut! Vor allem bei Bewerbungen, die bereits zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch Gefährt hatten, trotz Absage noch einmal nachfassen. Klar, das lohnt sich nur, wenn der Auftritt nicht völlig danebengegangen ist und die Absage schon einige Wochen zurückliegt. Am besten per Telefon noch einmal den damaligen Gesprächspartner kontaktieren: Konnten Sie die Stelle besetzen?
4. Regel: Jobben ist die schlechteste Lösung:
Wenn es finanziell irgendwie machbar ist, sollte das Ziel immer ein Ausbildungsplatz sein. Wer ungelernt jobbt, hat zwar zunächst mehr Geld, gehört aber später zu der am meisten durch Arbeitslosigkeit bedrohten Gruppe auf dem Arbeitsmarkt. Diese Notlösung ist nur empfehlenswert, wenn der Job in einem Bereich angesiedelt ist, in dem man sich auch ausbilden lassen möchte. Vorsicht: Lassen Sie sich aber nicht mit vagen Ausbildungs-Versprechen ausnutzen!