Advertisement
Der Kaufvertrag
-
Definition:
Ein Kaufvertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag, die darauffolgende Willenserklärung heißt Annahme. Der Kaufvertrag besteht aus Käufer und Verkäufer.
Advertisement
Kommentar zum Beitrag

Aktuelle Kommentare