Die Inventur || …Inventur/Inventar/Bilanz
Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).
Inventurverfahren:
- nach Art der Aufnahme:
 - körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
 - Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern
- nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
 - Stichtaginventur am Bilanzstichtag
 - zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag
Inventurzeitpunkte:
- Beginn oder bei Übernahme des Betriebes
- Zum Schluss jedes Geschäftsjahres
- Auflösung oder Veräußerung des Betriebes
Inventurgegenstand:
Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.

 
  
Juni 30th, 2008 at 12:41
[...] mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem [...]