Steuern sparen durch Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist vor allem bei mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. In diesem Fall gehört das Anlagevermögen, also die Grundstücke, die Maschinen und der Firmenwert, nicht der Betriebs-GmbH, sondern ist an diese von den Gesellschaftern beziehungsweise von der Besitzgesellschaft nur verpachtet. Diese Gestaltung hat haftungsrechtliche und steuerliche Vorteile für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Betriebs-GmbH. Hinzu kommen Möglichkeiten an steuersparenden Gestaltungen, so etwa durch die Beteiligung von Familienangehörigen – vor allem Kinder – an der Betriebs-GmbH. Auf diese Weise können Einkünfte auf die Angehörigen verlagert werden.