gerhard23 hat geschrieben:Danke, hoffe auch das es am Freitag endlich klappt. Das traurige daran ist, das die Telekom MA nicht merken wie sie langsam aber sicher ihren eigenen Ast absägen. Ich bin selbst zufriedener Alice Kunde, glücklicherweise ohne T-Com Freischaltung. Ich weiss nicht, wenn ich ein Video über die Straße und die Häuser mache und der MA zufällig mit ins Bild kommt ...
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Probleme oder Verzögerungen bei der betriebsfähigen Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses (DSL; Telefon) durch den Anbieter Alice beklagen.
Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) sei Eigentum der Deutschen Telekom AG (DTAG). Nach Ihren Angaben beabsichtige ein Wettbewerber die Anschlussleitung von der DTAG zu mieten. Sie vermuten, dass zur Einrichtung des Teilnehmeranschlusses notwendige Arbeiten oder Maßnahmen, die die DTAG im Auftrag Ihres gewünschten Anbieters ausführen soll, verzögert oder abgelehnt werden.
In Ihrem Fall verzögere sich die Einrichtung des Anschlusses, weil Termine mit Technikern, die den Anschluss vor Ort einrichten sollen, nicht eingehalten würden, bzw. nicht erfolgreich wären.
Endnutzer haben gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004, geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2007, einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss an ein öffentliches Telefonnetz und auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten.
Zurzeit erbringt die Deutsche Telekom AG (DTAG) Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf Grundversorgung.
Das heißt, dass der betreffende Anbieter Alice nicht verpflichtet ist, im Sinne der Grundversorgung, den gewünschten Teilnehmeranschluss für Sie einzurichten.
Das Angebot von breitbandigen Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss (z.B. DSL) zu versorgen. Eine gesetzlich fixierte Bereitstellungsfrist für Teilnehmeranschlüsse existiert nicht.
Wettbewerber der Deutschen Telekom AG (DTAG), die vor Ort keine eigenen Teilnehmeranschlüsse einrichten möchten, können die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) der DTAG mieten. Dazu vereinbaren die Anbieter den Zugang zu den Anschlussleitungen mit der DTAG und regeln u. a. organisatorische, technische und finanzielle Aspekte vertraglich mit einander.
In den Vereinbarungen werden z. B. Umschaltungs-Kontingente festgelegt, also die Anzahl der Umschaltungen die die DTAG für Wettbewerber pro Zeiteinheit (z.B. im Monat) vornimmt.
Sie vermuten eine Benachteiligung des gewünschten Anbieters gegenüber der DTAG. Wenn sich ein Anbieter in Zusammenschaltungs-, Zugangs- oder Entgeltfragen gegenüber der DTAG benachteiligt fühlt, kann er die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anrufen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen mitteilen, dass Wettbewerbsunternehmen von ihrem Antragsrecht bei der Bundesnetzagentur Gebrauch gemacht haben.
Infolge des starken Anstiegs der TAL Nachfrage war es bei der DTAG zu einem erheblichen Rückstau von TAL Umschaltungen auf Wettbewerber gekommen. Dadurch konnten die Wettbewerber ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Beratungen der Bundesnetzagentur mit den beteiligten Parteien konnten den kurzfristigen Abbau des Auftragsstaus und eine Verbesserung der vertraglichen Bedingungen zwischen der DTAG und den Wettbewerbern bewirken. Die eingeleiteten Verfahren gegen die DTAG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber konnten somit am 08.05.08 wieder eingestellt werden.
Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre damit nur der gewünschte Anbieter. Dieser könnte seinerseits alles Nötige arrangieren, oder als unmittelbar Betroffener ggf. gegen die DTAG (oder gegen den bisherigen Anbieter) tätig werden, wenn er Sie als Kunde betreuen möchte. Bei Schwierigkeiten im Rahmen der Einrichtung Ihres Anschlusses sollten Sie den Anbieter auffordern, mögliche Probleme mit der DTAG oder anderen Anbietern auszuräumen.
Im Übrigen bedanke ich mich für Ihren Hinweis. Hierdurch ist es möglich, bei der Marktbeobachtung ein besonderes Augenmerk auf diese Fallkonstellation zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice"
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