bulby hat geschrieben:Da googelt man mal nach AGB und Leistungsbeschreibung von Alice, und findet in diesen Dokumenten nur, das die Hardware Alice-Eigentum bleibt.
Auch richtig googlen will gelernt sein, es ging dabei nicht um Alice sondern ganz allgemein um den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
bulby hat geschrieben:Soll ich noch erwähnen, dass mir der Gedanke, die zum Produkt gehörenden Bestimmungen durchzulesen auch schon vor Deinem sehr konstruktiv formulierten Tipp gekommen ist? Ja sogar bevor ich hier die Frage gestellt habe? Krass, oder?
Ja echt krass, meiner Meinung nach Gedanken gemacht aber nichts verstanden oder falsch umgesetzt.
bulby hat geschrieben:Woher soll ich das wissen? Und warum soll ich das wissen müssen?
Wenn man etwas mietet, wie du es hier behauptet hast...
bulby hat geschrieben:....miete, so wie ich es mit der Alice-Hardware auch mache...
...dann sollte man schon die Höhe seiner Mietkosten kennen.
bulby hat geschrieben:Da ja Eigentum und Besitz getrennt sind, wie Du so schön schreibst, bedarf ein Haftungsübergang einer konkreten Vereinbarung zwischen Besitzer und Eigentümer (z.B. ein Mietvertrag).
Die allgenmeine Vereinbarung wurde durch den Vertrag mit Alice geschlossen, einer weiteren konkreten Vereinbarung bedarf es nicht. Das sind Selbstverständlichkeiten die im Zweifelsfall durch das BGB geregelt sind. Ausserdem muss man als Eigentümer seine Sachen nicht unbedingt vermieten, man kann sie anderen auch leihen oder kostenlos zur Verfügung stellen.
Um es mal in ganz einfachen Worten zu formulieren: Wenn man das Eigentum von einem anderen in Besitz hat, es nutzt und beschädigt zurückgibt dann sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein das der Eigentümer nicht für den Schaden aufkommen muss sondern der Verursacher oder derjenige welcher das Teil in Besitz hatte.
bulby hat geschrieben:Im Alice-Vertag sind keine Regelungen zu Überspannungsschäden vorhanden. Alice kann also nicht im Nachhinein die Haftung auf den Kunden abwälzen mit dem Argumen, man hätte ja einen Überspannungsschutz installieren müssen.
Kein Mensch, und schon garnicht Alice, hat behauptet das du einen Überspannungsschutz installieren musst, das war nur als netter Hinweis gedacht. Nur wenn du das Eigentum anderer nutzt bzw. in Besitz hast und es nicht vor eventuellen Beschädigungen schützt, dann musst du halt für den Schaden aufkommen, oder deine Versicherung sofern vorhanden.
bulby hat geschrieben:Dieser Absatz der AGB ist irrelevant für das Problem. Es geht nicht um die Verringerung der Alice-Gebühr für die eine Woche, in der der Anschluss nicht nutzbar war. Es geht um die Gebühr für den Hardwareaustuasch.
Es geht dabei einzig und allein um Haftungausschluss, das hat mit den Gebühren wenig zu tun.
bulby hat geschrieben:Mal sehen, wie Alice auf einen Widerspruch zur Rechnung reagieren wird.
Hoffentlich im Sinne
aller Kunden.