Undertaker hat geschrieben:Verschwörung hört sich immer gleich so politisch an, das hat doch niemand behauptet.
Wovon reden wir also? Den Bezug zu Indect und die Nähe zu geheimdienstlichen Methoden hast Du in´s Spiel gebracht. Ich hab das Ganze nur überspitzt, um darzulegen, wie absurd ich den Gedanken finde.
Undertaker hat geschrieben:Das ist leider so, schmeiss dem Hund einen Knochen hin und er wird freudig mit dem Schwanz wedeln während du in das Haus seines Herrchens einbrichst.
Das es so einfach nicht ist, sieht man gerade an dem Beispiel Bundestrojaner. Es finden sich immer Leute, die Grenzüberschreitungen aufdecken, die also fähig und auch dazu in der Lage wären, die WhiteBoxen zu analysieren und die Öffentlichkeit zu warnen.
Undertaker hat geschrieben:Wenn staatliche Organe die Gesetze missachten und Spionage-Software mit verbotenen Funktionen einsetzen, sind Zweifel und Fragen über den Zustand des Rechtsstaats wohl angebracht, oder?
Ich kapier das immer noch nicht. Dem BKA geht es um die Ausspionierung von Schwerverbrechern. Dabei sind sie bei der Auslegung des Rechts zugegeben nicht sonderlich zimperlich. Doch was genau hat die Rechtsübertretung des BKA, mit der Bandbreitenmessung zu tun?
Mal ab von der Rechtsübertretung. Das BKA verwanzt den PC, damit die Kommunikation abgefangen werden kann, bevor sie verschlüsselt wird. Eine Whitebox als Bridge hat aber keinen Zugriff auf die bereits verschlüsselte Kommunikation. Das BKA überwacht einen genau definierten Personenkreis. Die Boxen stehen aber bei freiwilligen Teilnehmern, die damit zwangsweise zufällig vorgegeben sind.
Warum sollte ein Geheimdienst, das BKA oder auch nur der Dienstleister selbst sich dem Risiko einer Entdeckung aussetzen, wenn man gerade mal analysieren kann, wohin Hinz und Kunz gesurft ist?
Undertaker hat geschrieben:Genau da liegt dein Problem. Du glaubst anscheinend da es eine Rechtsgrundlage gibt, das sog. BKA-Gesetz, das sich dann das BKA auch daran hält.
Das ist aus dem Sinnzusammenhang herausgerissen. Meine Antwort war eine Replik auf Deine Aussage:
"Und wo wir gerade dabei sind, wieso sollte eine EU-Behörde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz beachten wenn sich noch nicht mal die deutschen Behörden bzw. der deutsche Staat daran halten." Ich meinte damit, dass das höherangige BKA-Gesetz die Behörden ermächtig Schwerverbrecher zu observieren. Man kann also nicht allen ernstes damit argumentieren, dass diese Leute den Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes geniessen.
Du sprichst in einem Deiner Beiträge von einem "Orwellschen Plan" legst Dich aber nicht fest, was konkret Du damit meinst. Wer soll was zu welchem Zweck ausspionieren?
Eine seit mehreren Jahren in verschiedenen Ländern durchgeführte Erhebung wird in Zweifel gezogen, weil das Impressum nicht auf der Webseite steht. Sie wird mit der Behauptung, "Die halten sich an keine Regeln" diskreditiert. Begründet wird das damit, dass der Staat schon mal Gesetze missachtet hat. Und da der Staat sich nunmal nicht an Regeln hält, muss dieses Projekt einem völlig anderem (etwas nebulösem) Zweck dienen. Der Logik kann ich nicht folgen.