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Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

BeitragVerfasst: Do 13. Mai 2010, 02:41
von Undertaker
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss. Zu diesem Thema gibt es hier die entsprechende Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs und ein Artikel bei Heise online.

Re: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

BeitragVerfasst: Do 13. Mai 2010, 16:57
von LarsD
Hmm, man musste doch als PW diese extrem lange Nr vom WLan Modem eingeben. Wenn die nicht sicher ist, welche dann?

Re: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

BeitragVerfasst: Do 13. Mai 2010, 17:28
von Undertaker
Wenn du diese "extrem lange Nr." eingegeben hast dann bist du auf der sicheren Seite, das ist die WPA oder WPA2 Verschlüsselung. In dem verhandelten Fall wurde es eben versäumt diesen Schlüssel einzugegeben, deshalb war das WLAN einfach von Fremden nutzbar.

Re: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 23:22
von Undertaker
Ombre hat geschrieben:Bisher habe ich die Einstellungen von Alice so belassen. Weil, es ist doch ein Leihgerät und vielleicht kommen "die" (Alice) nicht mehr rein - wegen einem Update z.B.?

"Die von Alice" kommen wegen einem Update oder Fernwartung bestimmt nicht über WLAN auf Gerät, den Schlüssel bzw. Schlüsseltyp kannst du bedenkenlos anpassen oder ändern.
Ombre hat geschrieben: Bei mir wird auf eine WEP Verschlüsselung verwiesen. ? :shock:

Eine WEP Verschlüsselung ist zu unsicher, die lässt sich leicht innerhalb weniger Minuten knacken.