Differenzierung zwischen Eigentum und Besitz

Eigentum

… ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren (§ 903 BGB).

Besitz

… ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Eigentümer und Besitzer können identische oder verschiedene Personen sein. Der Besitz wird durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine Sache erworben, ob nun auf rechtmäßige Weise (zum Beispiel durch Leihe) oder unrechtmäßige Weise (zum Beispiel durch Diebstahl).

siehe auch: Differenzierung & Beispiel

Immobiliengutachter Köln

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